Finanzbuchhaltung

Ein Element von zentraler Bedeutung ist die Finanzbuchhaltung für das betriebliche Rechnungswesen. Die externe Rechnungslegung wird in dieser Abteilung durchgeführt. In der internen Rechnungslegung wird die Kostenrechnung behandelt. 

Die Finanzbuchhaltung, wie sie beispielsweise bei der Homann – Stange – Garm praktiziert wird, ist für das Abbilden sämtlicher Geschäftsvorgänge des Unternehmens verantwortlich. Die Methode der doppelten Buchhaltung findet dort Anwendung. Diese wird zum Teil durch einen im Handelsgesetzbuch festgelegten, teils aus bewährter Praxis des kaufmännischen Bereichs übernommenen und abgeleiteten Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung durchgeführt. 

Ausnahmslos erfolgt die Buchung der Geschäftsvorfälle unter Zuhilfenahme von Buchhaltungssoftware. In der Erfassung der Unternehmen befinden sich Kontenrahmen, auf die dabei gebucht wird. Diese Konten werden in Ertrags- und Aufwands- sowie Aktiv- und Passivkonten gegliedert.  Zur langfristigen Nutzung in Unternehmen sind gewisse Vermögensgegenstände vorgesehen. Diese werden mittels der separaten Anlagenbuchhaltung gelistet. Beispielsweise gehören zu dem Anlagevermögen Gebäude und Grundstücke, langfristige Geldanlagen, Maschinen sowie der Fuhrpark. Über die Wertentwicklung des Vermögens informiert der am Ende des Jahres aufgestellte Anlagenspiegel. Der dabei entstehende Überblick wird über die Zugänge, Anschaffungskosten, Abgänge und die Abschreibungen geschaffen, die im Anlagenspiegel aufgeführt sind.  Sämtliche laufenden Aus- und Eingangsrechnungen werden in der Finanzbuchhaltung gebucht und erfasst. Eine separate Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung wird oft bei größeren regelmäßig auftretenden Buchungsmengen erstellt. 

Das Empfangsdatum wird durch die mit Eingangsstempeln versehenen Lieferantenrechnungen dokumentiert. Im weiteren Verlauf wird die rechnerische und sachliche Richtigkeit der Rechnung überprüft und unter Umständen beanstandet. Tritt keine Beanstandung seitens des Prüfenden der Finanzbuchhaltung auf, erfolgt die Buchung der Rechnung. Erfasst wird sie dabei jeweils im Haben und Soll. Da nach den Regeln der doppelten Buchführung gearbeitet wird, wird sie auf diese beiden Konten gebucht. 

Aus der Warenwirtschaft gelangen über eine meist automatisierte Schnittstelle Ausgangsrechnungen in die Finanzbuchhaltung. Dies sind Rechnungen, die an Dritte nach Leistungserbringung oder Lieferung durch das Unternehmen gestellt werden.  Die Erfassung des Verkaufs von Dienstleistungen oder Waren findet auf einem Ertragskonto statt, dessen Betrag dem Umsatz, der getätigt worden ist, entspricht.  Auf dem Konto des Empfängers erfolgt eine Gegenbuchung auf dem Debitorenkonto als Forderung. 

Hierbei findet sich Auskunft über die Höhe der erzielten Umsätze mit bestimmten Dienstleistungen oder Waren in einer Periode im Ertragskonto.  Der Ausgleich des Kundenkontos erfolgt durch den gebuchten Zahlungseingang.  Die Überwachung und Erfassung aller laufenden Forderungen ist Einsatzgebiet der Debitorenbuchhaltung. Dies ermöglicht beim Ausbleiben von Zahlungen eine zeitnahe Abmahnung. 

Alle Lohn- und Gehaltsleistungen werden durch die Personalbuchhaltung gebucht. Der Übertrag der Aufwendungen auf die dazugehörigen Finanzbuchhaltungskonten, wie Gehälter, Löhne, Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern sowie Sozialversicherungsträgern findet über eine Schnittstelle statt.  Der Jahresablauf, der aus Bilanz, Verlust- und Gewinnrechnung sowie Anhängen besteht, wird nach Abschluss des Geschäftsjahres erstellt. Die Ermittlung der Zahlen erfolgt durch die Buchungen der Abschlüsse sämtlicher Konten.


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