Warum die Steuererklärung oft erhebliche Vorzüge bringt

Für den einen ist sie Pflicht, für den anderen handelt es sich eher um eine freiwillige Angelegenheit, die Rede ist hier von der sogenannten Steuererklärung. Jahr für Jahr wird diese erneut erstellt und dann an das dafür zuständige Finanzamt übermittelt. Doch in welchen Fällen ist die Anfertigung Pflicht und lohnt sich der ganze Aufwand am Ende auch wirklich?

Arbeitnehmer haben es hier wesentlich leichter

Ist man Arbeitnehmer, muss man sich nicht automatisch mit dem Thema Steuern und der damit in Verbindung stehenden Erklärung befassen. Grund ist hier vor allem, dass die Steuern automatisch vom Gehalt abgezogen werden. Somit liegt die Verantwortung im Bereich der Steuern voll und ganz auf der Seite des Arbeitgebers. Als Arbeitnehmer kann man daher nicht einfach Schulden beim Finanzamt machen, da die Steuern automatisch abgeführt werden müssen.

Aus dem genannten Aspekt, sollte man jedoch nicht automatisch den Schluss ziehen, dass sich die Abgabe einer Steuererklärung nicht lohnt. Ganz im Gegenteil, denn eine Vielzahl der Arbeitgeber bekommt jedes Jahr eine nennenswerte Rückerstattung der Steuern durch das Finanzamt und dies gelingt selbstverständlich auch nur durch die Abgabe einer entsprechenden Erklärung. In dieser Erklärung kann man eine Reihe von Auslagen geltend machen. Hierzu zählen vor allem Ausgaben für die berufliche Tätigkeit, wie zum Beispiel die Fahrtkosten oder auch Kosten für Medikamente und Versicherungen.

Selbstständige sind verpflichtet, sich selbst, um das Thema Steuern zu kümmern

Verdient man seinen Lebensunterhalt durch eine selbstständige Tätigkeit, muss man sich selbst im vollen Umfang um die jeweilige Erklärung kümmern. Hier gibt es nun einmal auch keinen Arbeitgeber, der sich um dieses Thema kümmern könnte. Entgegen mancher Meinungen sind auch Kleinunternehmer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, und zwar im vollen Umfang. Hier ist zusätzlich zu bedenken, dass neben der normalen Erklärung auch weitere Anlagen ausgefüllt werden müssen. Hier geht es im besonderen Maße um die Ermittlung des betrieblichen Gewinns. Fehlt dieser wichtige Teil, ist die Erklärung unvollständig und wird somit vom Finanzamt bemängelt.

Im Zweifel hilft nur noch ein kompetenter Steuerberater

Ob die Abgabe einer Erklärung jedoch im eigenen Ermessen liegt oder, ob es sich um eine verpflichtende Angelegenheit handelt, hängt somit im besonderen Maße vom jeweiligen Status einer Person ab. Gerade als selbstständig tätige Person, sollte man die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung nicht versäumen, da es sonst zu Ermahnungen durch das Finanzamt kommt, die früher oder später auch zu Schätzungen und Bußgeldern führen. Ist man sich unsicher oder fühlt sich einfach zeitlich überfordert, sollte man sich vertrauensvoll an einen Steuerberater seiner Wahl wenden. Hier gibt es gerade in den größeren Städten eine wirklich sehr große Auswahl.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Voss Schnitger Steenken Bünger & Partner Steuerberater-Rechtsanwalt-vereidigter Buchprüfer-Wirtschaftsprüfer PartG mbB, nachgelesen werden.


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